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Was passiert, wenn mich der Handwerker nicht gewarnt hat?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Bauherren, Handwerker, Werkunternehmer
Unterlässt der Unternehmer die notwendige Warnung, verliert er nicht nur seinen Anspruch auf Bezahlung. Er muss Ihnen darüber hinaus auch den weitergehenden Schaden ersetzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (54 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Unterlässt der Unternehmer die Warnung des Bestellers, so verliert er nicht nur den Anspruch auf Entgelt, sondern hat auch den weitergehenden Schaden zu ersetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022124 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 54.

Im Gesetz

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