Warum muss der Wärmeverbrauch überhaupt einzeln gemessen werden?
betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Wärmeabnehmer
Das Gesetz über die Heizkostenabrechnung will vor allem erreichen, dass möglichst wenig Energie verbraucht wird. Es geht darum, Energieträger zu schonen und die Umweltbelastung gering zu halten, nicht in erster Linie darum, dass der Einzelne spart. Die erwartete Ersparnis bei den Energiekosten soll aber höher sein als die Kosten der Verbrauchserfassung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ziel des Heizkostenabrechnungsgesetzes ist es, zu erreichen, dass beim Einsatz von Energie zur Erzeugung von Wärme so sparsam wie möglich vorgegangen wird, um einerseits die nicht unerschöpflichen Ressourcen an Energieträgern nicht zu vergeuden und andererseits die bei der Energieumwandlung entstehenden Umweltbelastungen zu minimieren. Es steht primär die Energiereduktion im Interesse des Umweltschutzes im Vordergrund steht und nicht die Ersparnis der einzelnen Wohnungseigentümer. Die zu erwartende Einsparung an Energiekosten soll aber höher anzusetzen sein, als die durch die Erfassung der Verbrauchsanteile entstehenden Kosten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zweck des HeizKG ist primär die Energiereduktion im Interesse des Umweltschutzes.OGH 5 Ob 193/09g, 20.04.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115398 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 203/22x, 16.02.2023
- OGH 5 Ob 5/22d, 21.04.2022
Genannte Normen
HeizKG §1; HeizKG §6 Abs1 Z2
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Geschätzte Ersparnis durch Verbrauchsmessung
Wohnungseigentum · Anwendungsbereich des Heizkostengesetzes
Wohnungseigentum · Pflicht zur Heizkostenabrechnung
Wohnungseigentum · Abrechnungseinheiten bei Heizkosten
Wohnungseigentum · Heizkostenabrechnung und Schlichtungsstelle