Wie werden die Heizkosten in unserem Haus richtig aufgeteilt?
günstig für Wärmeabnehmer betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Wärmeabnehmer
Wie die Abrechnungseinheiten für die Heizkosten gebildet werden, richtet sich allein nach den technischen Möglichkeiten, den Verbrauch zuzuordnen. Weder die Eigentümergemeinschaft noch der Wärmeabgeber können das durch Beschluss oder Vereinbarung abweichend festlegen. Lassen sich Verbräuche ausreichend genau getrennt erfassen, sind getrennte Einheiten zu bilden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 21.06.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Wirtschaftliche Einheiten sind nach dem HeizKG nach den technischen Möglichkeiten der Zuordnung des Energieverbrauches zu bilden und nicht durch autonome Willensbildung, sei es im Rahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung nach WEG, sei es im Rahmen der Verwaltung nach ABGB. Liegen die technischen Voraussetzungen für die Abrechnung getrennter wirtschaftlicher Einheiten im Rahmen des Anforderungsprofiles des HeizKG an Messgenauigkeit und Beeinflussbarkeit der Energieabnahme vor, sind zur Erreichung der Ziele des HeizKG den technischen Möglichkeiten entsprechend getrennte wirtschaftliche Einheiten zu bilden, ohne dass eine davon abweichende autonome Festlegung durch den Wärmeabgeber oder gemeinsam mit den Wärmeabnehmern möglich wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG ist wegen seines eingeschränkten Prüfumfangs nicht weiter zu hinterfragen, ob die Bildung kleinerer Einheiten möglich und/oder im Zweck des HeizKG dienlich wäre, ob also die Wahl der wirtschaftlichen Einheit inhaltlich zutreffend erfolgte. In diesem Verfahren genügt es, wenn die Wahl der wirtschaftlichen Einheit in den gelegten Abrechnungen von der gesetzlichen Definition gedeckt (und damit schlüssig und plausibel begründet ist.OGH 5 Ob 193/09g, 20.04.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122298 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 10 Ob 36/21y, 21.06.2022
- OGH 5 Ob 5/22d, 21.04.2022
- OGH 10 Ob 6/20k, 26.05.2020
Genannte Normen
HeizKG §1; HeizKG §2 Z7; HeizKG §6; HeizKG §13
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