Zum Inhalt springen

Welcher Zeitpunkt zählt, wenn ich mich getäuscht fühle?

günstig für Vertragspartner betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragsparteien, Konsumenten
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Der Willensmangel muss also schon bei Abgabe Ihrer Erklärung vorgelegen haben. Ändert sich der Inhalt erst später, berechtigt Sie das nicht zur Anfechtung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 22.06.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Für die Beurteilung, ob die Anfechtung wegen listiger Irreführung berechtigt ist, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Abtretungsvertrags maßgebend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Absicht und Ursache bei Täuschung
Vertragsrecht · Anfechtung eines Vertrags wegen Täuschung
Vertragsrecht · Anfechtung wegen Täuschung und Irrtum
Vertragsrecht · Ursächlichkeit des Irrtums
Vertragsrecht · Wirkung gerichtlicher Vertragsanfechtung