Welcher Zeitpunkt zählt, wenn ich mich getäuscht fühle?
günstig für Vertragspartner betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragsparteien, Konsumenten
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Der Willensmangel muss also schon bei Abgabe Ihrer Erklärung vorgelegen haben. Ändert sich der Inhalt erst später, berechtigt Sie das nicht zur Anfechtung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 22.06.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Für die Beurteilung, ob die Anfechtung wegen listiger Irreführung berechtigt ist, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Abtretungsvertrags maßgebend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine nachträgliche Änderung des Kursinhalts im Rahmen eines Ausbildungsvertrages begründet keinen Mangel in der Wurzel des Rechtsgeschäfts, der zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums berechtigt.OGH 8 Ob 137/17f, 29.11.2017
- Dies gilt auch für die Irrtumsanfechtung, wo der Willensmangel bei Abgabe der Erklärung vorliegen muss.OGH 8 Ob 137/17f, 29.11.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 186/21b, 22.06.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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