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Vor welchem Gericht streite ich um einen Kassenvertrag?

günstig für Bewerber betrifft Ärzte, Ärztekammer, Sozialversicherung, Apotheker
Vor den ordentlichen Gerichten im Zivilverfahren. Die Gesamtverträge zwischen Ärztekammern und Sozialversicherung gehören dem Privatrecht an, ebenso die Ausübung des darin vorgesehenen Vorschlagsrechts. Streitigkeiten über Auswahl und Zulassung von Kassenärzten sind deshalb auf dem Zivilrechtsweg auszutragen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Der Verfassungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass Gesamtverträge zwischen den Ärztekammern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger dem Privatrecht zugehören; die Ausübung des in einem solchen Gesamtvertrag vorgesehenen Vorschlagsrechtes ist ebenfalls ein dem Privatrecht zuzuzählender Akt. Streitigkeiten um die Kassenarztauswahl und Kassenarztzulassung sind vor den ordentlichen Gerichten im Zivilrechtsweg auszutragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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