Wann ist für meinen Streit das ordentliche Gericht zuständig?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (121 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Begehren auf Herausgabe eines von der Bezirkshauptmannschaft abgenommenen und von Tierschutzverein weitervermittelten Schlittenhundes.OGH 1 Ob 161/24v, 24.10.2024
- Hier: Zur Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs iZm § 9 Abs 5 AHG.OGH 1 Ob 124/23a, 20.12.2023
- Hier: Herausgabe eines nach § 89a Abs 2 und 7 StVO abgeschleppten und verwahrten PKW.OGH 6 Ob 138/21v, 06.04.2022
- Hier: Antrag an das Standesamt auf Feststellung der Vaterschaft nach § 144 Abs 1 Z 1 ABGB.OGH 9 Ob 49/21b, 20.10.2021
- Hier: Anfechtungsanspruch nach § 31 Abs 1 Z 2 IO.OGH 17 Ob 7/21k, 19.05.2021
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- Hier: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zwischen Jagdpächter und Grundeigentümer.OGH 2 Ob 45/20m, 28.01.2021
- Hier wird mit Klage (Unterlassung, Duldung) ein auf die Mitbenützung der gemeinsamen Sache (Weggrundstück, Realrecht) gerichteter Anspruch geltend gemacht, womit eine Streitigkeit nach § 838a ABGB (Antrag auf Benützungsregelung) vorliegt, für die das Verfahren außer Streitsachen vorgesehen ist.OGH 1 Ob 187/17g, 27.02.2018
- Amtswegiges Aufgreifen des Fehlens der Prozessvoraussetzung der Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs im Revisionsverfahren.OGH 1 Ob 187/17g, 27.02.2018
- Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs ist grundsätzlich von den Klagebehauptungen auszugehen, dabei ist aber nicht allein der Wortlaut des Begehrens, sondern die Natur bzw das Wesen des geltend gemachten Anspruchs maßgebend.OGH 8 ObA 7/16m, 25.10.2016
- Hier: Wasserbezugsentgelte nach dem WLVG 2007 (Gesetz über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl 2007/73); hier privatrechtlicher Natur.OGH 1 Ob 98/16t, 27.09.2016
- Hier: Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB.OGH 10 Ob 19/15i, 24.03.2015
- Hier: Zum Tir FischereiG 2002.OGH 1 Ob 221/14b, 03.03.2015
- Nach § 21 Abs 2 ElWOG wird nur für Netzzugangsberechtigte die zwingende Vorschaltung der Regulierungsbehörde angeordnet. Netzbetreibern wird im Interesse der rascheren Durchsetzung ihrer typischerweise dem Grunde und der Höhe nach in Wahrheit unstrittigen Ansprüche der direkte Zugang zu den Gerichten ermöglicht.OGH 4 Ob 111/14y, 17.07.2014
- Hier: § 50 Abs 2 ASGG; § 1 PBVG.OGH 9 ObA 4/12x, 27.02.2012
- Hier: Zu inneren Angelegenheiten der Kirche iSv Art 15 StGG.OGH 4 Ob 160/11z, 20.12.2011
- Hier: Fall einer Zuweisung eines Beamten an einen ausgegliederten Rechtsträger.OGH 9 ObA 64/10t, 28.07.2010
- Hier: § 47 Abs 2 sbg EinforstungsrechteG.OGH 4 Ob 102/10v, 13.07.2010
- Macht der Kläger nach dem für die Zulässigkeit des Rechtswegs allein maßgeblichen Inhalt der Klage einen vom Vertragsverhältnis zwischen den Streitteilen unabhängigen privatrechtlichen Anspruch (hier: Eigentumsfreiheitsklage) geltend, für dessen Bestehen ein Vertragsverhältnis zwischen Netzzugangsberechtigten und Netzbetreibern nicht denknotwendige Voraussetzung ist, kann die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs nicht darauf gestützt werden, dass eine Streitigkeit zwischen Netzzugangsberechtigten und Netzbetreibern über die aus diesem Verhältnis entspringende Verpflichtung iSd § 21 Abs 2 ElWOG vorliege.OGH 4 Ob 131/09g, 08.09.2009
- Hier: Der Rechtsweg über die Klage gegen eine Gemeinde ist unzulässig, soweit damit die Feststellung der Unzulässigkeit der Verwendung von Parkuhren oder der Einhebung anderer Gebühren begehrt wird.OGH 6 Ob 63/09x, 05.08.2009
- Hier: Zulässigkeit des Rechtswegs nach § 8 VerG 2002.OGH 4 Ob 73/09b, 14.07.2009
- Die Zulässigkeit des streitigen oder außerstreitigen Rechtswegs ist anhand der Behauptungen und des Begehrens im verfahrenseinleitenden Schriftsatz zu beurteilen.OGH 5 Ob 41/09d, 07.07.2009
- Hier: Behauptung, eine Maßnahme sei als unzulässige Versetzung beziehungsweise Verwendungsänderung zu qualifizieren. (Verneinung der Zulässigkeit des Rechtswegs).OGH 8 ObA 40/07a, 28.02.2008
- Die Versetzung beziehungsweise Verwendungsänderung eines Beamten erfolgt in Ausübung der Diensthoheit des Bundes und kann als solche nur im Verwaltungsweg überprüft werden.OGH 8 ObA 40/07a, 28.02.2008
- Hier: Sozialhilfe gemäß § 5 Abs 1 lit d TSHG.OGH 10 ObS 120/07f, 09.10.2007
- Der Rechtsweg ist auch ausgeschlossen, wenn zwar ein privatrechtlicher Eingriff behauptet wird, das Begehren auf Unterlassung aber zeigt, dass in Wahrheit der beklagten Partei hoheitliches Handeln untersagt werden soll.OGH 1 Ob 34/07t, 11.09.2007
- Hier wird der Anspruch auf die Verletzung einer nach den Klagsbehauptungen ersessenen Dienstbarkeit (Servitutsklage) - somit auf einen privatrechtlichen Anspruch - gestützt, wofür dem Beschwerten der Rechtsweg offensteht; dies auch dann, wenn eingewendet wird, man berufe sich inhaltlich lediglich auf einen im öffentlichen Recht wurzelnden Gemeingebrauch.OGH 1 Ob 122/06g, 12.09.2006
- Hier: Abnahme und Verwahrung eines Passes durch faktische Amtshandlung im Rahmen eines Asylverfahrens; Behörde setzt bewusst ihr hoheitliches Handeln fort, indem sie den bedenklichen Reisepass (offensichtlich zwecks Verhinderung seiner Verwendung als Identitätsnachweisdokument) weiterhin einbehält.OGH 10 Ob 86/05b, 18.10.2005
- Hier: Jagdpachtvertrag.OGH 4 Ob 223/04d, 30.11.2004
- Hier: Wildschäden.OGH 7 Ob 135/02g, 08.07.2002
- Auch amtliches Wissen und Feststellungen, die das Gericht aufgrund bereits durchgeführter Beweise getroffen hat, sind für diese Frage ohne Belang.OGH 7 Ob 135/02g, 08.07.2002
- Stützt der Kläger sein Begehren auf einen privaten Rechtstitel, obwohl der Beklagte als Organ eines Rechtsträgers hoheitlich handelte, ist die Klage mangels Zulässigkeit des Rechtswegs zurückgewiesen.OGH 1 Ob 29/02z, 26.02.2002
- Hier: Antrag auf Einräumung eines Notweges.OGH 2 Ob 267/99z, 28.09.2000
- Die Zulässigkeit des Rechtsweges ist nicht danach zu beurteilen, welche Ansprüche der Kläger (oder Antragsteller) aus dem dargestellten Sachverhalt ableiten könnte, sondern nur danach, welchen Rechtsgrund er tatsächlich in Anspruch genommen hat (ZBl 1922/280 ua).OGH 4 Ob 587/95, 21.11.1995
- Die meritorische Berechtigung des Anspruches hat bei Beurteilung der Rechtswegzulässigkeit außer Betracht zu bleiben.OGH 1 Ob 2/95, 23.06.1995
- Einwendungen des Beklagten haben in der Regel keinen Einfluss auf die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges.OGH 7 Ob 724/89, 21.12.1989
- Dies gilt auch dann, wenn dem erhobenen Anspruch eine Einwendung entgegengehalten wird, die sich auf einen öffentlich - rechtlichen Titel stützt.OGH 4 Ob 145/85, 28.10.1985
- Auch die Feststellungen sind nicht heranzuziehen. (hier: Aufteilungsverfahren).OGH 6 Ob 808/81, 24.11.1982
- Ohne Einfluss ist es hingegen, was der Beklagte einwendet und ob der behauptete Anspruch begründet ist.OGH 1 Ob 37/81, 07.10.1981
- Klage gegen einen Dritten wegen Beschädigung eines Zaunes, hinsichtlich dessen die Kläger gegenüber einer Bringungsgemeinschaft erhaltungspflichtig sind.OGH 6 Ob 587/79, 02.05.1979
- Bringungsrecht auf Alpweg.OGH 4 Ob 568/78, 28.11.1978
- Untersagung der Wegbenützung, soweit sie den Rahmen der agrarbehördlichen Bewilligung übersteigt.OGH 2 Ob 519/78, 01.06.1978
- Hier: Privatrechtliche Nebenverpflichtung betreffend Vergabe von Gewerbeberechtigung.OGH 3 Ob 2/75, 28.01.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045718 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 121.
- OGH 5 Ob 169/25a, 12.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 150/25g, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 194/24a, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 101/24d, 21.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 161/24v, 24.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 66/24z, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 237/23f, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 54/24h, 27.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 63/23i, 18.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 10 ObS 5/24v, 16.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.
Ja. Das Gericht prüft seine Zuständigkeit zunächst nur nach den Angaben in der Klage, und zwar bevor eine Verhandlung anberaumt wird. Wird die Unzuständigkeit dabei nicht bemerkt, muss über Ihren Einwand mündlich verhandelt werden, und Ihr Vorbringen als beklagte Partei ist dabei zu beachten.