Zum Inhalt springen

Nach welchen Regeln muss eine Kassenstelle vergeben werden?

günstig für Bewerber betrifft Ärzte, Ärztekammer, Sozialversicherung, Patienten
Die Ärztekammer wirkt bei der Auswahl privatrechtlich mit und ist dabei an die Grundrechte gebunden, besonders an die Gleichbehandlung. Vergabe, Besetzungsvorschläge und die zugrundeliegenden Richtlinien müssen daher auf objektiven und nachprüfbaren Erwägungen beruhen, die durchschaubar und sachlich gerechtfertigt sind. Einen Anspruch auf den Vertrag hat aber auch der am besten qualifizierte Bewerber nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 17.11.2023 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Die Ärztekammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer gesetzlich angeordneten Mitwirkung bei der Auswahl der Kandidaten für den Abschluss des Einzelvertrages mit dem zuständigen Träger der Krankenversicherung im öffentlichen Interesse (§ 343 Abs 1 ASVG) privatrechtlich tätig und dabei an die Grundrechte, insbesondere an den Gleichheitsgrundsatz, gebunden. Die Vergabe eines Kassenvertrages und die dazu ergebenden Besetzungsvorschläge und die damit zugrundeliegenden Richtlinien müssen daher auf objektiven und nachprüfbaren Erwägungen beruhen, die transparent und sachlich gerechtfertigt sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115621 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Reihung bei der Vergabe von Kassenstellen
Verfahrensrecht · Rechtsweg bei Kassenarztstellen
Sozialrecht · Auslegung des ärztlichen Gesamtvertrags
Arbeitsrecht · Ärztekammer und Kollektivvertragsfähigkeit
Arbeitsrecht · Aufteilung der Sondergebühren im Spital