Nach welchen Regeln muss eine Kassenstelle vergeben werden?
günstig für Bewerber betrifft Ärzte, Ärztekammer, Sozialversicherung, Patienten
Die Ärztekammer wirkt bei der Auswahl privatrechtlich mit und ist dabei an die Grundrechte gebunden, besonders an die Gleichbehandlung. Vergabe, Besetzungsvorschläge und die zugrundeliegenden Richtlinien müssen daher auf objektiven und nachprüfbaren Erwägungen beruhen, die durchschaubar und sachlich gerechtfertigt sind. Einen Anspruch auf den Vertrag hat aber auch der am besten qualifizierte Bewerber nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 17.11.2023 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Die Ärztekammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer gesetzlich angeordneten Mitwirkung bei der Auswahl der Kandidaten für den Abschluss des Einzelvertrages mit dem zuständigen Träger der Krankenversicherung im öffentlichen Interesse (§ 343 Abs 1 ASVG) privatrechtlich tätig und dabei an die Grundrechte, insbesondere an den Gleichheitsgrundsatz, gebunden. Die Vergabe eines Kassenvertrages und die dazu ergebenden Besetzungsvorschläge und die damit zugrundeliegenden Richtlinien müssen daher auf objektiven und nachprüfbaren Erwägungen beruhen, die transparent und sachlich gerechtfertigt sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Reihungsbestimmungen für die Vergabe eines Kassenvertrags dienen den Interessen der Versicherten und dem Schutz der Bewerber mit dem Ziel, dass möglichst der fachlich Bestqualifizierte zum Zug kommen soll.OGH 8 Ob 140/22d, 17.11.2023
- Hier: Zu § 2 Abs 1 Z 1 Reihungskriterien-Verordnung; Unterschiedliche Punktevergabe für die Tätigkeit als hauptberuflicher Wahlarzt und als Vertragsarzt.OGH 1 Ob 35/15a, 19.03.2015
- Welches Gewicht die einzelnen Auswahlkriterien haben und zu wessen Gunsten im Einzelfall die Abwägung ausfällt, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und stellt deshalb keine erhebliche Rechtsfrage dar, sofern das Ergebnis nicht geradezu unvertretbar erscheint.OGH 6 Ob 221/13p, 16.12.2013
- Der Beweis einer objektiv unrichtigen Vergabeentscheidung obliegt dem Kläger.OGH 6 Ob 221/13p, 16.12.2013
- Der bestqualifizierteste Bewerber um eine Kassenplanstelle hat gegenüber dem Krankenversicherungsträger keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Einzelvertrags nach § 343 ASVG.OGH 4 Ob 173/11m, 22.11.2011
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Das Auswahlkriterium der Nachfolge innerhalb der Familie in direkter Linie ist als unsachlich zu qualifizieren.OGH 2 Ob 48/08k, 19.02.2009
- Die Vergabe muss auf objektiven und nachprüfbaren Erwägungen beruhen, die transparent und sachlich gerechtfertigt sind.OGH 6 Ob 175/07i, 13.03.2008
- Die Auswahl der Kandidaten für eine Vertragsarztstelle muss den Anforderungen der Anwendung sachlich gerechtfertigter Auswahlkriterien entsprechen.OGH 6 Ob 175/07i, 13.03.2008
- Die Ansicht des Obersten Gerichtshofs, dass eine vorvertragliche privatrechtliche Einigung mit dem Praxisvorgänger ein rechtswidriges Auswahlkriterium darstellt, hat in der Lehre Zustimmung gefunden.OGH 3 Ob 127/06g, 13.09.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115621 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 8 Ob 140/22d, 17.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 176/15m, 25.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 16
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 341
- ASVG § 343
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Reihung bei der Vergabe von Kassenstellen
Verfahrensrecht · Rechtsweg bei Kassenarztstellen
Sozialrecht · Auslegung des ärztlichen Gesamtvertrags
Arbeitsrecht · Ärztekammer und Kollektivvertragsfähigkeit
Arbeitsrecht · Aufteilung der Sondergebühren im Spital