Welche Fragen regelt das UN-Kaufrecht beim Vertragsabschluss nicht?
betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Das internationale Kaufrecht regelt beim Vertragsabschluss nur die äußere Übereinstimmung der Erklärungen. Fragen wie die Geschäftsfähigkeit, die Verjährung oder die Vollmacht sind darin nicht geregelt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Das Übereinkommen beschränkt sich bei Regelung des Vertragsabschlusses auf den äußeren Konsens. Darüber hinausgehende Fragen wie etwa jene der Geschäftsfähigkeit oder der Verjährung werden darin ebensowenig geregelt wie das Problem der Vollmacht.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115754 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 100/25m, 30.06.2026, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
UN-Kaufrechtsübk - CISG allg; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art4
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