Kann der Wunsch meines Kindes die Obsorge ändern?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Obsorgeberechtigte
Der ernstliche Wunsch eines bereits älteren Kindes, dem anderen Elternteil zugewiesen zu werden, kann ein wichtiger Grund für eine Änderung sein. Das gilt aber nur, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen und der Wunsch nicht erkennbar gegen die Interessen des Kindes gerichtet ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Als wichtiger Grund kommt auch der ernstliche Wille eines mündigen Kindes in Betracht, dem anderen Elternteil zugewiesen zu werden, soll doch einem solchen Minderjährigen die Obsorge durch einen Elternteil möglichst nicht gegen seinen Willen aufgezwungen werden, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen und der Wunsch nicht gegen die offenbar erkennbaren Interessen des Kindes gerichtet ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kontaktrechtsregelung.OGH 1 Ob 176/25a, 27.01.2026
- Hier: Nicht ausreichende Bedürfnisdeckung eines autistischen Kindes im Haushalt der Eltern.OGH 9 Ob 58/24f, 22.01.2025
- hier: Befragung der 12-jährigen Tochter, Äußerung des (nunmehr) 6-jährigen Sohnes nicht erforderlich.OGH 7 Ob 46/23z, 22.03.2023
- Hier: vorläufige Entziehung der Obsorge.OGH 4 Ob 110/20k, 12.08.2020
- Hier (fast) 16-jähriger.OGH 4 Ob 79/20a, 12.08.2020
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Selbst der Wille eines schon 12‑jährigen oder gar mündigen Kindes könnte aber umgekehrt keinesfalls das Gericht bei der Entscheidung über die Obsorge binden.OGH 10 Ob 53/16s, 19.07.2016
- Hier: Neunjähriges Kind, das seine Meinung nachvollziehbar begründet.OGH 10 Ob 53/16s, 19.07.2016
- Von einer Einsichts‑ und Urteilsfähigkeit eines Kindes ist nicht erst ab seinem 12. Lebensjahr auszugehen.OGH 10 Ob 53/16s, 19.07.2016
- Der Wille des mündigen Kindes ist zwar auch nach der Rechtslage des KindNamRÄG 2013 weiterhin ein relevantes Kriterium. Allerdings ist der Wunsch des Kindes nicht allein entscheidend, wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen oder seiner Berücksichtigung das Wohl des Kindes entgegensteht.OGH 7 Ob 63/14m, 21.05.2014
- Hier: Europäisches Sorgerechtsübereinkommen.OGH 6 Ob 103/11g, 18.07.2011
- Dabei ist jedenfalls ab dem zwölften Lebensjahr von der Urteilsfähigkeit eines Kindes bezüglich einer Obsorgezuteilung auszugehen.OGH 6 Ob 7/10p, 18.02.2010
- Dabei kann eine Gefährdung des Kindeswohls auch im bloßen Beharren auf elterlichen Rechten liegen, wenn dadurch wichtige Interessen des Kindes - wie eben auch im Fall eines von ihm aus berücksichtigungswürdigenden Gründen angestrebten Obsorgewechsels - beeinträchtigt werden.OGH 8 Ob 85/07v, 30.07.2007
- § 146 Abs 3 ABGB enthält nun auch den gesetzlichen Auftrag an die Eltern, in Angelegenheiten der Pflege und Erziehung auf den Willen des einsichts- und urteilsfähigen Kindes Bedacht zu nehmen, soweit dem nicht das Wohl des Kindes oder die Lebensverhältnisse der Eltern entgegenstehen.OGH 8 Ob 85/07v, 30.07.2007
- Der Wille des Kindes ist umso maßgeblicher, je mehr es den Grund und die Bedeutung der Obsorgeregelung einzusehen und seinen Willen nach dieser Einsicht zu bestimmen vermag (so schon 1 Ob 248/06m).OGH 6 Ob 78/07z, 19.04.2007
- Je älter daher ein bereits einsichts- und urteilsfähiges Kind ist, desto eher ist seinem Wunsch nach einem Obsorgewechsel zu entsprechen.OGH 1 Ob 248/06m, 28.11.2006
- Das gilt auch für einen Obsorgewechsel, den ein mündiger Minderjähriger ernstlich wünscht.OGH 5 Ob 36/06i, 21.02.2006
- Die neue Regelung des § 146 Abs 3 ABGB enthält einen gesetzlichen Auftrag an die Eltern, auch - mehr als bisher - auf den Willen des einsichtsfähigen und urteilsfähigen Kindes Bedacht zu nehmen, anderseits haben die Eltern nach ihrer Trennung - unter stärkerer als bisher gesetzlicher Betonung elterlicher Verantwortung - in Angelegenheiten der Pflege und Erziehung auch auf den Willen des Kindes Bedacht zu nehmen, soweit dem nicht das Wohl des Kindes oder die Lebensverhältnisse der Eltern entgegenstehen.OGH 1 Ob 172/01b, 27.11.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 47.
- OGH 4 Ob 194/25w, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 176/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 98/25k, 05.08.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 68/25s, 22.05.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 9 Ob 13/25i, 19.03.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 4/25d, 25.02.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 3 Ob 186/24k, 27.11.2024
- OGH 7 Ob 144/24p, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 93/24h, 03.07.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 6 Ob 132/23i, 30.08.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 146
- ABGB § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
- ABGB § 177 · Obsorge der Eltern
Verwandte Fragen
Familienrecht · Alter des Kindes und sein Wunsch
Familienrecht · Widerstand des Kindes gegen die Obsorge
Familienrecht · Wille des Kindes bei der Obsorge
Familienrecht · Übertragung der Obsorge auf den anderen Elternteil
Familienrecht · Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung