Zum Inhalt springen

Werde ich schon frei, weil die Bank nichts gesagt hat?

günstig für Bank betrifft Bürgen, Mitschuldner, Konsumenten, Banken
Allein daraus, dass die Information unterblieben ist, folgt noch keine Befreiung von Ihrer Haftung. Sie greift nur, wenn die Bank beim Abschluss erkannte oder erkennen musste, dass der Kredit wahrscheinlich notleidend wird. Nur dann kann überhaupt eine Informationspflicht verletzt sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Die Haftungsbefreiung des Interzedenten tritt bei Unterbleiben der Information nicht schon jedenfalls, sondern nur dann ein, wenn der Kreditgeber bei Abschluss des Interzessionsvertrags erkannte oder erkennen musste, dass der Kredit wahrscheinlich notleidend werden wird. Nur dann ist ein Verstoß gegen die Informationspflicht denkbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Warnpflicht gegenüber Bürgen
Vertragsrecht · Hinweispflicht trotz eigener Kenntnis
Vertragsrecht · Warnpflicht der Bank bei Mithaftung
Vertragsrecht · Aufklärung des Bürgen durch die Bank
Vertragsrecht · Fehlende Sicherheit beim Mithaften