Hätte mich die Bank vor der Mithaftung warnen müssen?
günstig für Bürge betrifft Bürgen, Mitschuldner, Konsumenten, Banken, Kreditnehmer
Das hängt davon ab, ob Sie für eine fremde Schuld einstehen oder selbst Mitschuldner sind. Verlangt die Bank in ihrem eigenen Formular eine Bürgschaft und wird über ein eigenes Interesse gar nicht gesprochen, genügt ein tatsächlich vorhandenes Eigeninteresse nicht, um Ihnen den Schutz zu nehmen. Dann muss die Bank beweisen, dass eine echte Mitschuld gewollt war; gelingt ihr das nicht, zählt nur der Wortlaut Ihrer Erklärung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 23.06.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
1. Ob eine Interzession im Sinne des § 25c KSchG oder eine diese ausschließende echte Mitschuld vorliegt, hängt von der Auslegung des zwischen der kreditgebenden Bank und dem Haftungsübernehmer geschlossenen Vertrags ab. Ein Eigeninteresse an der Kreditaufnahme ist bloß Indiz für den Vertragswillen auf Begründung einer echten Mitschuld.
2. Wenn die Bank im von ihr verfassten Vertragsformular eine Bürgenhaftung verlangt und die Frage eines möglichen Eigeninteresses gar nicht erörtert wird, reicht ein tatsächlich bestehendes Eigeninteresse nicht aus, eine Interzession auszuschließen.
3. In einem solchen Fall obliegt es der Bank, Umstände zu behaupten und zu beweisen, dass der Vertragswille auf die Begründung einer echten Mitschuld gerichtet war, bei der keine Informationspflicht nach § 25c KSchG besteht.
4. Bei der Erforschung des Parteiwillens kommt es auch auf das Innenverhältnis zwischen Kreditnehmer und Mithaftenden an. Wenn es offen gelegt wird, ist das Vorliegen einer Regressberechtigung Indiz für eine Interzession.
5. Die mangelnde Offenlegung geht zu Lasten des Beweispflichtigen. Dann kann es nur auf den Wortlaut der Erklärungen ankommen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die mangelnde Offenlegung geht zu Lasten des Beweispflichtigen; dann kann es nur auf den Wortlaut der Erklärungen ankommen.OGH 6 Ob 80/21i, 23.06.2021
- Das bedeutet keine generelle Aushöhlung des Verbraucherschutzes „für Eltern im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften ihrer Kinder in Verbindung mit § 25c KSchG“, weil Eltern bei der Übernahme von Bürgschaften und Haftungen für Verbindlichkeiten ihrer volljährigen Kinder in anders gelagerten Konstellationen sehr wohl (dem Gläubiger auch erkennbare und damit dessen Warnpflichten auslösende) Regressansprüche zustehen können, deren mangelnde Durchsetzbarkeit nicht – wie hier – von vornherein offenkundig ist.OGH 8 Ob 6/20w, 14.04.2020
- Hier: Der unterhaltspflichtige Elternteil rechnet typischerweise nicht damit, die für sein einkommensloses, noch bei ihm wohnendes 20-jähriges Kind im Zusammenhang mit der AHS-Matura aufgewendeten Ausbildungskosten – zumindest wegen eines Regressanspruchs gegen das Kind – letztlich materiell nicht tragen zu müssen.OGH 8 Ob 6/20w, 14.04.2020
- Hier: Gemeinsam benütztes Auto.OGH 6 Ob 44/11f, 21.12.2011
- Bei Verbindlichkeiten, die die Haftenden gemeinsam und im gemeinsamen Interesse als „echte Mitschuldner“ eingehen, sind die Interzessionsregeln nicht anzuwenden, wenn dem Kreditgeber das Innenverhältnis zwischen mehreren für den Kredit haftenden weder bewusst noch erkennbar ist.OGH 6 Ob 44/11f, 21.12.2011
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Vereinbarte Mithaftung eines Dritten für Pflegegebühren gegenüber dem Rechtsträger eines Krankenhauses.OGH 4 Ob 195/10w, 18.01.2011
- Eine materiell fremde Schuld ist dadurch charakterisiert, dass dem zahlenden Interzedenten ein Regressanspruch gegenüber dem Schuldner zusteht.OGH 4 Ob 195/10w, 18.01.2011
- Maßgeblich ist das dem Gläubiger bekannte oder von ihm leicht erforschbare Innenverhältnis der beiden Schuldner.OGH 4 Ob 195/10w, 18.01.2011
- Ob eine Interzession iSd § 25c KSchG oder eine diese ausschließende echte Mitschuld vorliegt, hängt von der Auslegung des zwischen dem Gläubiger und dem Haftungsübernehmer geschlossenen Vertrags ab.OGH 4 Ob 195/10w, 18.01.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124822 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 6 Ob 80/21i, 23.06.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 126/17p, 20.12.2017, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 40/17i, 26.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Warnpflicht gegenüber Bürgen
Vertragsrecht · Mithaftung für eine fremde Schuld
Vertragsrecht · Aufklärung des Bürgen durch die Bank
Vertragsrecht · Voraussetzung der Haftungsbefreiung
Vertragsrecht · Bürgschaft trotz Bezeichnung als Mitschuldner