Kann ich vom Vermieter einen Vorschuss für die Reparatur verlangen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei handelt es sich um eine gesicherte Rechtsprechung.OGH 5 Ob 109/08b, 26.08.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 121/17f, 29.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Für Arbeiten, die eigentlich der Vermieter hätte durchführen müssen, haben Sie Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Kosten; auf einen verbleibenden Nutzen kommt es dabei nicht an. Ihre eigene Arbeitsleistung wird in der Regel nicht ersetzt, wohl aber das, was Sie Ihren Helfern bezahlt haben.
Sind Sie ein Mieter, der durch das Mietrechtsgesetz geschützt ist, können Sie auf Ihr Recht auf Erhaltung des Mietgegenstandes nicht im Vorhinein wirksam verzichten. Ein solcher Verzicht wirkt nicht.