Kann der Vermieter sich auf eine Vereinbarung mit mir berufen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6a WGG.OGH 5 Ob 27/22i, 27.09.2022
- Hier: Behauptete Verpflichtung eines Mieters zur Wiederherstellung einer Loggia‑Verglasung auf dessen eigene Kosten, nachdem diese wegen Erhaltungsarbeiten an Fassade und Loggia‑Böden entfernt worden war.OGH 5 Ob 181/16b, 23.01.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117706 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 199/25p, 29.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 23/22p, 28.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 27/22i, 27.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 104/20w, 10.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 245/18t, 20.02.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 213/18m, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 122/17b, 20.11.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 237/16p, 01.03.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 181/16b, 23.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 128/15g, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 18 § 1
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
- MRG § 4 · Nützliche Verbesserung durch bautechnische Maßnahmen
- MRG § 6 · Auftrag zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten
- MRG § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, jedenfalls nicht im besonderen Verfahren des Mietrechts. Wenn Sie Erhaltungsarbeiten selbst durchführen wollen und dafür vom Vermieter Geld im Voraus möchten, ist das in der Liste der Angelegenheiten, die das Bezirksgericht außerhalb eines Streitverfahrens erledigt, nicht vorgesehen.
In Mietverhältnissen, die nur teilweise dem Mietrechtsgesetz unterliegen und für die der Konsumentenschutz nicht gilt, darf Ihnen die Instandhaltung ab der Übergabe übertragen werden. Das gilt als Teil der Vereinbarung über den Mietzins und ist bei freier Zinsbildung zulässig. Angreifbar wäre eine solche Abrede nur wegen besonderer gesetzlicher Verstöße.