Muss ich Provision zahlen, wenn der Käufer nicht zahlen kann?
günstig für Makler betrifft Makler, Auftraggeber, Käufer, Verkäufer
Dass der Auftraggeber den Kaufpreis für die vermittelte Liegenschaft nicht aufbringen kann, ist für sich allein kein Grund, dem Makler die Provision abzuerkennen. Das gilt besonders dann, wenn das Kaufangebot nicht davon abhängig gemacht wurde, dass der Preis finanzierbar ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Dass der Geschäftsherr den Kaufpreis für die vertragsgemäß vermittelte Liegenschaft nicht aufbringen kann, ist für sich allein kein Grund, dem Makler den Provisionsanspruch abzuerkennen, und zwar vor allem dann nicht, wenn das Kaufangebot in keiner Weise von der Finanzierbarkeit des Kaufpreises abhängig gemacht wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Grundvoraussetzung ist allerdings auch hier das wirksame Zustandekommen der Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, sie es auch lediglich in Form einer Punktation.OGH 6 Ob 195/13i, 28.11.2013
- Wenn eine bereits zugesagte Fremdfinanzierung entgegen der Erwartungshaltung aller Beteiligten letztlich doch nicht erfolgt, ist darin ein nicht vom Auftraggeber zu vertretender Hinderungsgrund im Sinn des § 7 Abs 2 MaklerG zu erblicken, der von der Provisionspflicht befreit.OGH 2 Ob 38/05k, 13.07.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116248 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 1 Ob 203/23v, 23.01.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
MaklerG §7 Abs2
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