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Kann mein Verfahren warten, bis der Verfassungsgerichtshof entscheidet?

betrifft Prozessparteien, Antragsteller, Antragsgegner
Das Gesetz sieht nicht ausdrücklich vor, dass ein Verfahren unterbrochen wird, während beim Verfassungsgerichtshof eine dafür wesentliche Frage anhängig ist. Diese ungewollte Lücke wird geschlossen, indem die Regel über die Unterbrechung sinngemäß angewendet wird. So sollen einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Eine Unterbrechungsmöglichkeit gemäß § 190 ZPO ist weder bei einem vor dem Verfassungsgerichtshof anhängigen präjudiziellen Verfahren noch für das Außerstreitverfahren ausdrücklich vorgesehen. Diese planwidrige Gesetzeslücke ist durch analoge Anwendung des § 190 ZPO zu schließen, weil der Zweck der Bestimmung, widersprechende Entscheidungen im Sinne der Einheit der Rechtsordnung zu verhindern, auch im vorliegenden Fall zutrifft. Hier: § 12a FLAG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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