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Kann mein Verfahren wegen eines anderen Prozesses unterbrochen werden?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Ja. Als anhängig gilt jedes Verfahren, für das bereits eine Klage eingebracht wurde; dass sie der Gegenseite schon zugestellt wurde, ist nicht nötig. Auch ein ruhendes Verfahren zählt dazu, solange seine Fortsetzung nicht ausgeschlossen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

"Anhängige Verfahren" im Sinn des § 190 Abs 1 ZPO sind alle gerichtsanhängigen Verfahren - Klagseinbringung genügt bereits; Streitanhängigkeit wird nicht gefordert -, daher auch solche, die derzeit ruhen, sofern nur ihre Fortsetzung nicht ausgeschlossen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081556 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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