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Gilt der Schutz vor Gewalt bis zum Ende meines Verfahrens?

günstig für Gewaltopfer betrifft Gewaltopfer, Ehegatten, Familienangehörige, Antragsteller
Ja. Seit dem Gewaltschutzgesetz 2019 kann das Gericht die Dauer des Schutzes nicht nur mit sechs Monaten oder einem Jahr festlegen, sondern auch bis zum rechtskräftigen Ende eines Verfahrens in der Hauptsache, und zwar auch dann, wenn Sie dieses Verfahren erst binnen einer gesetzten Frist einleiten. Bis dahin war das nach dem Rechtssatz nur möglich, wenn das Hauptverfahren schon lief; eine Frist dafür durfte nicht gesetzt werden.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 7 Ob 140/25a, 25.09.2025 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Eine einstweilige Verfügung gemäß § 382b Abs 1 und Abs 2 EO kann nicht bis zum Abschluss eines im Zeitpunkt der Entscheidung über den Sicherungsantrag noch nicht anhängigen Hauptverfahrens im Sinne des § 382b Abs 4 EO erlassen werden. Es ist auch keine Klagefrist oder Antragsfrist für die Einleitung eines solchen Verfahrens festzusetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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