Bleibt der Schutz, wenn mein Ex auf Räumung klagt?
günstig für Gewaltopfer betrifft Lebensgefährten, Gewaltopfer, Antragsgegner, Mitbewohner
Wurde Ihrem früheren Lebensgefährten das Betreten der Wohnung befristet verboten, kann dieses Verbot bis zum rechtskräftigen Ende eines Räumungsstreits verlängert werden. Es schadet nicht, wenn nicht Sie selbst, sondern die Gegenseite dieses Verfahren eingeleitet hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Eine zunächst auf drei Monate befristete einstweilige Verfügung, womit einem Lebensgefährten das Betreten der Wohnung und die Rückkehr in die Wohnung verboten wurde (§ 382b Abs 4 EO), kann nach Einbringung einer Räumungsklage durch den Gegner der gefährdeten Partei bis zur Rechtskraft des Räumungsstreits verlängert werden. Die Verlängerung setzt nicht voraus, dass die Sicherungswerberin selbst das Verfahren zur Klärung der Benützungsberechtigung an der Wohnung mit Klage eingeleitet hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wird ein Hauptverfahren erst nach Erlassung einer einstweiligen Verfügung gerichtsanhängig, so kann die beschränkte Geltungsdauer vor Fristablauf auf Antrag verlängert werden, wenn der Gefährdungstatbestand fortdauert.OGH 7 Ob 224/18v, 16.01.2019
- Die Verlängerung einer einstweiligen Verfügung nach § 382g Abs 2 letzter Satz (§ 382 Abs 2 letzter Satz) EO um längstens ein Jahr hat zeitlich an die ursprüngliche Geltungsdauer der zu verlängernden Verfügung anzuschließen.OGH 7 Ob 179/17z, 20.12.2017
- Wird ein Hauptverfahren erst nach Erlassung einer einstweiligen Verfügung gerichtsanhängig, so kann die beschränkte Geltungsdauer vor Fristablauf auf Antrag verlängert werden, wenn der Gefährdungstatbestand fortdauert oder zumindest in diesem Zeitpunkt verwirklicht ist.OGH 7 Ob 15/14b, 26.02.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123193 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 7 Ob 133/25x, 25.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 140/25a, 25.09.2025, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382b · Schutz vor Gewalt in Wohnungen
- EO § 382e · Dauer
- EO § 382g · Abgabestelle des Antragsgegners
Verwandte Fragen
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