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Gilt die strenge Haftung auch für einen Motorschlitten?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Fahrzeughalter, Lenker, Versicherer
Ja, wenn er auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren wird. Dann gelten für den Motorschlitten dieselben Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge, also die Haftung auch ohne Verschulden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Wird ein Motorschlitten (Skidoo) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet, dann sind auf ihn die Bestimmungen des EKHG anzuwenden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116495 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EKHG §1 I

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden ohne Motorradschutzkleidung

Ja. In Österreich hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass ein einsichtiger Motorradfahrer wegen der erhöhten Eigengefährdung Schutzkleidung trägt. Fahren Sie ohne solche Kleidung, kann Ihnen bei einem Unfall ein Mitverschulden angelastet werden. Das gilt auch bei kurzen Überlandfahrten mit hoher Geschwindigkeit.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

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