Gilt die strenge Autohaftung auch bei einem Autorennen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Salzburgring ist bei Nutzung während der Testtage keine Straße iSd § 2 Abs 1 Z 1 StVO, weil Unterhaltungszweck und Befriedigung des "Motorsportbedürfnisses", nicht aber eines Verkehrsbedürfnisses im Vordergrund stehen. § 2 Z 1 zweiter Fall KFG ist daher nicht erfüllt und die Anwendung des EKHG erfordert die Beteilung von Kraftfahrzeugen iSd § 2 Z 1 erster Fall KFG.OGH 2 Ob 56/24k, 28.05.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058219 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 56/24k, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EKHG §1 IIIA
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.