Wen klage ich, wenn mein Gehalt gekürzt wurde?
betrifft Bedienstete, Gemeinden, ausgegliederte Unternehmen
Wenn Sie als öffentlich-rechtlicher Bediensteter einem ausgegliederten Unternehmen zugewiesen sind, bleibt die Gemeinde Ihr Dienstgeber. Einen unberechtigten Gehaltsabzug müssen Sie deshalb gegen die Gemeinde geltend machen und nicht gegen das Unternehmen, in dem Sie arbeiten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Bei zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Bediensteten ist weiterhin die Gemeinde Wien Dienstgeber; ein unberechtigter Gehaltsabzug ist daher nicht gegen das ausgegliederte Unternehmen (hier: Wiener Linien GmbH & Co KG), sondern gegen die Gemeinde Wien geltend zu machen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nach dem Sbg Gem-VBG einer ausgegliederten Krankenanstalt dienstzugewiesene Gemeinde-VertragsbediensteteOGH 8 ObA 57/23z, 24.10.2024
- Hier: Fürsorgepflichtverletzung durch den den Beamten infolge gesetzlicher Zuweisung beschäftigenden Rechtsträger.OGH 9 ObA 84/12m, 26.11.2012
- Hier: Nach § 1 Abs 4 Wiener Zuweisungsgesetz tritt durch die Zuweisung in der dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Stellung der im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Beschäftigten keine Änderung ein.OGH 9 ObA 46/09v, 30.06.2010
- Die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur „Drittschadensliquidation" in Lohnfortzahlungsfällen sind auch im Verhältnis zwischen Schädiger und zugewiesenem Unternehmen anwendbar. Die (weitere) Schadensverlagerung von der Dienstgeberin des Geschädigten (Stadt Wien) auf das zugewiesene Unternehmen begründet dessen Legitimation zur Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Schädiger.OGH 8 Ob 118/04t, 17.02.2005
- Die den Arbeitgeber treffende Fürsorgepflicht erstreckt sich nicht nur auf den direkten Arbeitgeber (Gemeinde Wien), sondern zumindest in gewisser Weise auch auf den, in dessen Betrieb der Arbeitnehmer in abhängiger Weise eingegliedert ist (Wiener Linien GmbH).OGH 8 ObA 3/04f, 26.08.2004
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- Dies gilt auch für Vertragsbedienstete.OGH 8 ObA 3/04f, 26.08.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 8 ObA 57/23z, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
Wiener Zuweisungsgesetz §1; Wiener Zuweisungsgesetz §3
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