Zum Inhalt springen

Wen klage ich, wenn mein Gehalt gekürzt wurde?

betrifft Bedienstete, Gemeinden, ausgegliederte Unternehmen
Wenn Sie als öffentlich-rechtlicher Bediensteter einem ausgegliederten Unternehmen zugewiesen sind, bleibt die Gemeinde Ihr Dienstgeber. Einen unberechtigten Gehaltsabzug müssen Sie deshalb gegen die Gemeinde geltend machen und nicht gegen das Unternehmen, in dem Sie arbeiten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Bei zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Bediensteten ist weiterhin die Gemeinde Wien Dienstgeber; ein unberechtigter Gehaltsabzug ist daher nicht gegen das ausgegliederte Unternehmen (hier: Wiener Linien GmbH & Co KG), sondern gegen die Gemeinde Wien geltend zu machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

Wiener Zuweisungsgesetz §1; Wiener Zuweisungsgesetz §3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rechtsweg für Ansprüche von Beamten
Schadenersatz · Klage gegen Bedienstete der öffentlichen Hand
Arbeitsrecht · Fürsorgepflicht gegenüber Bediensteten
Arbeitsrecht · Kündigungsschutz für dienstzugewiesene Betriebsräte
Arbeitsrecht · Personalvertretung bei ausgegliederten Betrieben