Bin ich an meine Entscheidung nach einer unwirksamen Entlassung gebunden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.07.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- An die getroffene Wahl ist der Arbeitnehmer gebunden, sodass sie davon nicht mehr einseitig abgehen kann. Es steht den Parteien aber frei, eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren.OGH 9 ObA 146/13f, 29.01.2014
- Ein begünstigter Behinderter hat im Fall einer mangels Zustimmung des Behindertenausschusses unwirksamen Kündigung die Möglichkeit, entweder auf den Fortbestand des Dienstverhältnisses zu bestehen oder die Beendigungserklärung gegen sich gelten zu lassen und die für diesen Fall zustehende Kündigungsentschädigung zu begehren. An die getroffene Wahl ist der Dienstnehmer in der weiteren Folge gebunden.OGH 9 ObA 111/09b, 26.05.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 36/18d, 19.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einem begünstigten behinderten Arbeitnehmer beendet eine ungerechtfertigte Entlassung das Arbeitsverhältnis nicht. Andernfalls könnte der besondere Kündigungsschutz umgangen werden.
Wurde vor Ihrer Kündigung der Behindertenausschuss nicht eingeschaltet, ist die Kündigung jedenfalls rechtsunwirksam. Sie können auf Feststellung klagen, dass Ihr Dienstverhältnis aufrecht besteht. Eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung und Ihren Interessen an der Weiterbeschäftigung findet in diesem Verfahren nicht statt.