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Bin ich an meine Entscheidung nach einer unwirksamen Entlassung gebunden?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, begünstigte Behinderte, Arbeitgeber
Ja. Wenn Sie sich nach einer ungerechtfertigten Entlassung dafür entscheiden, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, sind Sie daran gebunden. Verweigern Sie danach die Arbeit, setzen Sie damit selbst einen Entlassungsgrund.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.07.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Wählt die begünstigte Behinderte nach ungerechtfertigter Entlassung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so ist sie daran gebunden; wenn sie in der Folge die Arbeit dennoch verweigert, setzt sie einen Entlassungsgrund.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Ungerechtfertigte Entlassung behinderter Arbeitnehmer

Bei einem begünstigten behinderten Arbeitnehmer beendet eine ungerechtfertigte Entlassung das Arbeitsverhältnis nicht. Andernfalls könnte der besondere Kündigungsschutz umgangen werden.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung ohne Zustimmung des Behindertenausschusses

Wurde vor Ihrer Kündigung der Behindertenausschuss nicht eingeschaltet, ist die Kündigung jedenfalls rechtsunwirksam. Sie können auf Feststellung klagen, dass Ihr Dienstverhältnis aufrecht besteht. Eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung und Ihren Interessen an der Weiterbeschäftigung findet in diesem Verfahren nicht statt.

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