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Muss ich für jedes Anliegen eigens zur Schlichtungsstelle gehen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen
Ja, wenn es verschiedene Angelegenheiten sind. Nur wenn das Gesetz selbst mehrere Begehren in dasselbe Verfahren verweist oder ihre Verbindung anordnet, entfällt für das mitverbundene Begehren der Gang zur Schlichtungsstelle. Gehören die Anliegen zu verschiedenen Punkten der gesetzlichen Liste, sind es verschiedene Sachen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 14.06.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Von einem inneren Zusammenhang mehrerer ins außerstreitige Verfahren verwiesener Begehren kann nur dann gesprochen werden, wenn ihn der Gesetzgeber selbst herstellte, indem er sie gemeinsam in eines der Verfahren nach §37 Abs 1 MRG verwies oder die Verbindung verschiedener Verfahren anordnete. In solchen Fällen erübrigt sich in bereits gerichtsanhängigen Verfahren die Anrufung der Schlichtungsstelle für zusammenhängige Begehren. Bei Angelegenheiten, die verschiedenen Kompetenztatbeständen des §37 Abs1 MRG zuzuordnen sind, handelt es sich aber um verschiedene Sachen, für die die zwingende Prozessvoraussetzung der vorherigen Anrufung der Schlichtungsstelle uneingeschränkt gilt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116942 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten

Nein. Liegt bereits ein gerichtlicher Auftrag zur Durchführung der Arbeiten vor, entscheidet über den Antrag auf Durchsetzung gleich das Gericht. Der Weg über die Schlichtungsstelle muss nicht noch einmal beschritten werden, weil beide Schritte ein einheitliches Verfahren bilden.

günstig für Mieter Antrag gegen den im Mietvertrag genannten Vermieter

Haben Sie Ihren Antrag bei der Schlichtungsstelle gegen jene Person gerichtet, die im Mietvertrag als Hauseigentümer und Vermieter aufscheint, oder gegen deren Rechtsnachfolger, ist er inhaltlich gegen die gesamte Vermieterseite gerichtet. Die übrigen Miteigentümer sind dann auch noch im gerichtlichen Verfahren von Amts wegen beizuziehen.

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