Ist ein Vertrag über einzelne Sachen des Erblassers ungültig?
betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Angehörige, Vertragspartner
Auch ein Vertrag, der zu Lebzeiten über einzelne bestimmte Sachen einer Person geschlossen wird, von der man erbt, fällt unter das gesetzliche Verbot. Solche Verträge sind daher ungültig.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2002)
Ein über einzelne (bestimmte) Sachen des Erblassers zu dessen Lebzeiten geschlossener Vertrag fällt unter § 879 Abs 2 Z 3 ABGB.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 92/24f, 23.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Erbrecht · Verpflichtung über erhoffte Nachlasswerte
Erbrecht · Vertrag über eine erhoffte Erbschaft
Erbrecht · Klagerecht des künftigen Erben
Erbrecht · Anfechtung der Schenkung auf den Todesfall
Eigentum und Grundbuch · Belastungs- und Veräußerungsverbot