Kann ich als Erbe eine Schenkung des Verstorbenen allein anfechten?
günstig für Beschenkter betrifft Erben, Miterben, Beschenkte, Verlassenschaft
Nein. Einen zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrag auf den Todesfall kann nur die Verlassenschaft anfechten, vertreten durch einen Kurator, oder die Erben gemeinsam, wenn ihnen die Besorgung des Nachlasses überlassen wurde. Ein einzelner Miterbe kann das ohne ausdrückliche Zustimmung aller anderen nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 13.04.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Zur Anfechtung des vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall nach § 956 zweiter Satz ABGB ist nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator, allenfalls bei Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses an die Erben diese, keinesfalls aber einer von mehreren Miterben ohne ausdrückliche Zustimmung aller übrigen legitimiert.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123441 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 217/20b, 13.04.2021, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 810 · II. Vorkehrungen vor Einantwortung
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