Kann das Gericht schon während des Verfahrens einen Vertreter bestellen?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Angehörige, Erwachsenenvertreter
Ja. Gibt es ausreichende Anhaltspunkte, dass jemand seine dringenden Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, bestellt das Gericht für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Vertreter. Ein endgültiger Nachweis der Beeinträchtigung ist dafür nicht nötig, ein Sachverständiger nicht zwingend beizuziehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 27.01.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Liegen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Betroffene nicht in ausreichendem Maße in der Lage ist, seine dringenden Angelegenheiten selbst zu besorgen, hat das Gericht für die Dauer des Verfahrens einen einstweiligen Sachwalter zu bestellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es bedarf nicht zwingend der Beiziehung eines Sachverständigen.OGH 9 Ob 67/19x, 26.02.2020
- Im Verfahren zur Bestellung eines einstweiligen Erwachsenenvertreters ist der endgültige Nachweis einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit nicht erforderlich, weil gerade diese Tatbestandsmerkmale erst geprüft werden sollen.OGH 9 Ob 67/19x, 26.02.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117005 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 224/21h, 27.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AußStrG 2005 idF 2.ErwSchG §120; AußStrG §238 Abs2; AußStrG 2005 §120
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