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Hafte ich auch, wenn ich die Schutzvorschrift nicht kannte?

günstig für Geschädigter betrifft Schädiger, Geschädigte, Unternehmer
Ja. Für die Haftung kommt es nicht darauf an, ob Ihnen bekannt war, dass die verletzte Vorschrift dem Schutz anderer dient. Die Unkenntnis entlastet Sie nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 22.12.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Verletzt jemand ein Schutzgesetz, so kommt es für dessen Haftung in keiner Weise darauf an, ob ihm der Charakter dieser Norm als Schutzvorschrift bekannt ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117008 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

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