Haftet jemand, der eine Schutzvorschrift missachtet hat?
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (154 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ebenso hat daher der Arbeitgeber, der das Dienstverhältnis in der Probezeit (auch) wegen der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin beendet, zu behaupten und unter Beweis zu stellen, dass er das Arbeitsverhältnis auch ohne Berücksichtigung der Schwangerschaft innerhalb der Probezeit beendet hätte.OGH 9 ObA 87/15g, 27.08.2015
- Hat der Geschädigte die objektive Übertretung einer Schutznorm nachgewiesen, so trägt der Schädiger die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass der Schaden auch im Fall vorschriftsmäßigen Verhaltens, das heißt ohne Verletzung der Schutznorm, eingetreten wäre.OGH 2 Ob 41/10h, 07.10.2010
- Die Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten wäre, trifft den Schädiger.OGH 2 Ob 154/08y, 27.11.2008
- Umgekehrt muss aber auch dem Geschädigten bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen zugestanden werden, dass er einen von ihm (möglicherweise) rechtswidrig getätigten Aufwand ersetzt bekommt, wenn der vom Schädiger rechtswidrig und schuldhaft verursachte Aufwand bei einem rechtmäßigen Verhalten des Geschädigten jedenfalls weit höher gewesen wäre als der tatsächlich getätigte. Bei krass rechtswidrigem (zum Beispiel strafgesetzwidrigem) Verhalten wäre zwar möglicherweise anders zu entscheiden; dafür gibt es hier aber keinen Anhaltspunkt.OGH 4 Ob 52/06k, 19.12.2006
- Erwägungen zum rechtmäßigen Alternativverhalten eines in Betracht kommenden Rückersatzpflichtigen sind im Rückersatzverfahren nicht von Amts wegen anzustellen. Hier: § 21 UVG, § 22 UVG.OGH 6 Ob 119/05a, 06.10.2005
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- Hat der Beklagte einen Mitverschuldenseinwand erhoben, so hat der sich (ebenfalls) rechtswidrig verhaltende Kläger zu beweisen, dass der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre.OGH 2 Ob 61/98d, 26.02.1998
- Der Geschädigte hat im Sinne des § 1311 ABGB nur die Übertretung zu beweisen, dem Halter obliegt der Beweis, dass er sich vorschriftsmäßig verhalten hat oder dass der Schaden auch bei vorschriftsmäßigem Verhalten eingetreten wäre.OGH 2 Ob 28/87, 17.05.1988
- In gleicher Weise und mit gleich schweren Folgen.OGH 8 Ob 216/83, 15.12.1983
- Hier: § 9 Abs 4 StVOOGH 2 Ob 197/82, 17.05.1983
- Hier: § 6 Abs 2 EisbKrV.OGH 2 Ob 209/82, 08.03.1983
- Hier: § 106 KFGOGH 2 Ob 1/82, 09.03.1982
- Hier: SchleppflugOGH 8 Ob 76/81, 25.02.1982
- Rechtsfahrgebot gemäß § 7 StVO.OGH 8 Ob 262/80, 12.02.1981
- Die Zugehörigkeit des Schadens zum Zweckbereich der Schutznorm hat der Schädiger zu widerlegen.OGH 8 Ob 147/80, 06.11.1980
- Rechtmäßiges Alternativverhalten.OGH 8 Ob 224/79, 06.12.1979
- Hier: Organ einer juristischen Person, das ohne erforderliche Zustimmung eines anderen Organs dieser juristischen Person unter Verletzung der Satzung (Schutznorm) handelt.OGH 5 Ob 653/79, 28.08.1979
- Bei Nachweis der Übertretung eines Schutzgesetzes kann ein prima facie Beweis dafür sprechen, dass der von dieser Norm zu verhindernde Schaden durch dieses Verhalten verursacht wurde.OGH 2 Ob 101/78, 29.06.1978
- Wenngleich auf anderem Wege und in anderer Weise.OGH 2 Ob 15/78, 30.03.1978
- Doch keine Umkehrung der Beweislast hinsichtlich der Kausalität an sich.OGH 2 Ob 284/76, 13.01.1977
- Die Zugehörigkeit des Unfalls und des aus ihm eingetretenen Schadens zum Schutzbereich wird vermutet.OGH 8 Ob 229/74, 12.11.1974
- Zu beweisen ist, dass die Übertretung keinen Einfluss auf das Unfallsgeschehen gehabt hat.OGH 2 Ob 199/73, 20.12.1973
- In gleicher Weise und im gleichen Umfang.OGH 2 Ob 422/70, 24.06.1971
- Eine Ungewissheit geht zu Lasten des Normübertreters (Hier: § 7 StVO)OGH 2 Ob 377/68, 16.12.1968
- Schadenersatzpflicht bei Böllerschießen ohne die vorgeschriebene Anzeige.OGH 8 Ob 259/66, 11.10.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027364 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 154.
- OGH 8 ObA 4/25h, 26.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 52/24i, 24.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 61/22t, 27.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 120/21t, 21.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 229/20t, 18.03.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 117/16v, 20.06.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 148/15a, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.
Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.