Zum Inhalt springen

Hafte ich schon, weil ich eine Schutzvorschrift verletzt habe?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Unternehmer, Hauseigentümer
Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (67 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Auch § 1311 ABGB setzt ein Verschulden dessen, der die Schutzvorschrift übertreten hat, voraus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026351 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 67.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Haftung bei Verletzung einer Schutzvorschrift

Wer eine Vorschrift verletzt, die Schäden verhindern soll, haftet für den entstandenen Schaden. Von dieser Haftung kommt er nur frei, wenn er beweist, dass der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn er sich vorschriftsmäßig verhalten hätte. Diesen Beweis muss er selbst erbringen.

günstig für Geschädigter Unkenntnis einer Schutzvorschrift

Ja. Für die Haftung kommt es nicht darauf an, ob Ihnen bekannt war, dass die verletzte Vorschrift dem Schutz anderer dient. Die Unkenntnis entlastet Sie nicht.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung nur im Schutzbereich der Norm
Schadenersatz · Mitverschulden durch Verstoß gegen Vorschriften
Schadenersatz · Was als Schutzgesetz gilt