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Muss neu verhandelt werden, wenn mein Fall zurückgeschickt wird?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Nein, nicht immer. Wird die Sache wegen fehlender Feststellungen an das Erstgericht zurückverwiesen, ist eine neuerliche Verhandlung nur dann aufzutragen, wenn sie noch erforderlich ist. Sonst hat das Erstgericht bloß neu zu entscheiden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.02.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Wird die Sache wegen sogenannter "rechtlicher Feststellungsmängel" an das Erstgericht zurückverwiesen, dann ist eine neuerliche Verhandlung nur dann aufzutragen, wenn sie noch erforderlich ist; andernfalls kann zur bloßen Urteilsfällung zurückverwiesen werden (vergleiche Kodek in Rechberger ZPO2 § 496 Rz 4 mwN).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117140 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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