Wie genau sagt die Grundsatzentscheidung, was ich zahlen muss?
betrifft Mieter, Vermieter
Die Grundsatzentscheidung hält in groben Umrissen fest, welche Arbeiten eine Erhöhung des Hauptmietzinses rechtfertigen und über welchen Zeitraum die Kosten hereingebracht werden. Die Beteiligten sollen sich daraus nur ein ungefähres Bild machen können. Sie sehen also, mit welchen Kosten der Vermieter rechnen kann und wie hoch der Hauptmietzins etwa sein wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Sinn und Zweck einer Grundsatzentscheidung nach § 18a MRG ist es, in mehr oder minder groben Umrissen festzuhalten, ob und welche Instandsetzungsarbeiten eine Erhöhung des Hauptmietzinses rechtfertigen und innerhalb welchen Zeitraums die dafür erforderlichen Kosten aus dem Hauptmietzins zu decken sein werden. Auf Grund dieser Entscheidung sollen sich die Beteiligten lediglich ein ungefähres Bild machen können, welche Kosten einerseits der Vermieter auf den Mieter überwälzen und in welcher Zeit er mit der Hereinbringung rechnen kann und ein wie hoher Hauptmietzins andererseits von den Mietern zu zahlen sein wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zwischenentscheidungen nach § 18a MRG über die vorläufige Erhöhung sind nur provisorisch und bilden keine bindende Vorgabe für die Endentscheidung.OGH 5 Ob 120/09x, 01.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117153 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 128/23v, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 18a · Grundsatzentscheidung und vorläufige Erhöhung
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