Ab wann läuft meine Frist, die Miete überprüfen zu lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 14.04.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130087 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 15/23a, 14.04.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei aneinandergereihten befristeten Mietverträgen läuft die Frist zur Überprüfung des Hauptmietzinses nicht ab, solange nicht sechs Monate nach der zusammengerechneten Befristungszeit vergangen sind. Wird ein unbefristetes Mietverhältnis geschlossen, endet dieser Aufschub ebenfalls.
Wird ein befristeter Mietvertrag von jemand anderem übernommen, läuft die Frist zur Überprüfung des Hauptmietzinses auch für den ausgeschiedenen früheren Mieter nicht ab, solange nicht sechs Monate nach der vereinbarten Befristungszeit vergangen sind. Wurden mehrere befristete Verträge aneinandergereiht, wird die Befristungszeit zusammengerechnet.