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Ab wann läuft die Frist, wenn die Befristung unwirksam ist?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Nach dem Rechtssatz beginnt die Frist, in der Sie eine überhöhte Hauptmiete überprüfen lassen können, schon mit dem Abschluss des Mietvertrags, wenn keine rechtlich durchsetzbare Befristung vereinbart wurde. Der Oberste Gerichtshof ist dieser Regel 2023 nicht gefolgt; welcher Zeitpunkt seither maßgeblich ist, geht aus der Quelle nicht hervor, die Regel ist daher unsicher.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 5 Ob 211/22y, 29.08.2023 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2010)

Wenn keine gesetzlich durchsetzbare Befristung des Mietverhältnisses vereinbart wurde, dann beginnt die Präklusionsfrist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG mit dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses zu laufen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Überprüfungsfrist bei aneinandergereihten Befristungen

Bei aneinandergereihten befristeten Mietverträgen läuft die Frist zur Überprüfung des Hauptmietzinses nicht ab, solange nicht sechs Monate nach der zusammengerechneten Befristungszeit vergangen sind. Wird ein unbefristetes Mietverhältnis geschlossen, endet dieser Aufschub ebenfalls.

günstig für Mieter Überprüfungsfrist beim ausgeschiedenen Altmieter

Wird ein befristeter Mietvertrag von jemand anderem übernommen, läuft die Frist zur Überprüfung des Hauptmietzinses auch für den ausgeschiedenen früheren Mieter nicht ab, solange nicht sechs Monate nach der vereinbarten Befristungszeit vergangen sind. Wurden mehrere befristete Verträge aneinandergereiht, wird die Befristungszeit zusammengerechnet.

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