Ab wann läuft die Frist, wenn die Befristung unwirksam ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2010)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- RS0134476OGH 5 Ob 211/22y, 29.08.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 211/22y, 29.08.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 150/21a, 21.03.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
- MRG § 29 · Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages; Zurückstellung des Mietgegenstandes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei aneinandergereihten befristeten Mietverträgen läuft die Frist zur Überprüfung des Hauptmietzinses nicht ab, solange nicht sechs Monate nach der zusammengerechneten Befristungszeit vergangen sind. Wird ein unbefristetes Mietverhältnis geschlossen, endet dieser Aufschub ebenfalls.
Wird ein befristeter Mietvertrag von jemand anderem übernommen, läuft die Frist zur Überprüfung des Hauptmietzinses auch für den ausgeschiedenen früheren Mieter nicht ab, solange nicht sechs Monate nach der vereinbarten Befristungszeit vergangen sind. Wurden mehrere befristete Verträge aneinandergereiht, wird die Befristungszeit zusammengerechnet.