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Darf die Bank meinen Wertpapierauftrag ohne Deckung ausführen?

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Ja, eine solche Klausel ist zulässig. Die Bank darf das Wertpapiergeschäft auch dann ausführen, wenn das Konto nicht gedeckt ist, sofern für sie nicht erkennbar ist, dass Sie die Durchführung nur bei Deckung wünschen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 22.10.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut ist jedoch berechtigt, solche Wertpapiergeschäfte auszuführen, sofern ihm nicht erkennbar ist, dass der Kunde die Durchführung des Auftrages nur bei Deckung wünscht" ist zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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