Darf die Bank mein Konto bei Minus schon vierteljährlich abschließen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 06.08.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Intransparenz wegen fehlenden Hinweises auf den Zinseszinseffekt.OGH 9 Ob 11/18k, 25.04.2018
- Hier: Kreditvertrag; Angabe des Sollzinssatzes „p.a.“ „bei vierteljährigem Abschluss“ des Kreditkontos.OGH 10 Ob 31/16f, 11.10.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117273 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 6 Ob 48/21h, 06.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 124/18v, 03.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.
Ja. Bei einem Vertrag zwischen Unternehmern bleibt ein umfassendes Aufrechnungsverbot in den Geschäftsbedingungen wirksam, solange der Verwender keine marktbeherrschende Stellung hat und der schwächere Teil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann. Die strengere Verbraucherregel wird dann nicht sinngemäß angewendet.