Zum Inhalt springen

Verletzt eine kurze Anhaltung durch die Polizei meine Freiheit?

günstig für Staat betrifft Bürger, Beschuldigte, Polizei, Geschädigte
Das Grundrecht auf persönliche Freiheit wird nur durch eine echte Freiheitsentziehung verletzt, nicht schon durch eine bloß kurzfristige Beschränkung. Ob im Einzelfall das eine oder das andere vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Das im Bundesgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit und in Art5 der MRK geschützte Grundrecht wird nur durch eine Freiheitsentziehung verletzt, nicht aber durch eine nur kurzfristige Freiheitsbeschränkung. Hier: Anhaltung infolge aufrechter Personalfahndung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117311 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

GRBG §1 Abs1; MRK Art5 II1; PersFrSchG allg

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Entschädigung für rechtswidrige Haft
Schadenersatz · Ersatz nach rechtswidriger Haft
Anderes · Eigentumsbeschränkung und Eigentumsentzug
Schadenersatz · Ersatz bei Freiheitsentziehung
Strafrecht · Einsperren neben einer anderen Tat