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Bekomme ich Geld, wenn ich zu Unrecht festgehalten wurde?

günstig für Geschädigter betrifft Festgenommene, Häftlinge, Geschädigte, Bürger
Ja. Wurde Ihnen von einer Behörde rechtswidrig die Freiheit entzogen, haben Sie einen Ersatzanspruch gegen den Staat, ohne dass jemandem ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Ersetzt werden nicht nur Vermögensschäden, sondern auch der seelische Schaden aus dem Freiheitsentzug.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Art 5 Abs 5 MRK gewährt jedermann, dem seine Freiheit durch Festnahme oder Haft durch einen Träger öffentlicher Gewalt entzogen wurde, selbständige, unmittelbare, in Österreich ohne weiteres Ausführungsgesetz unter Anwendung der Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes gegen den Rechtsträger, dessen Organe Art 5 MRK in Vollziehung der Gesetze verletzen, geltend zu machende, vom Verschulden der Organe unabhängige Schadenersatzansprüche. Zu ersetzen sind nicht nur materielle Schäden, sondern auch der durch die Verletzung des Rechtsgutes der Freiheit entstandene immaterielle Schaden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Ersatz reiner Vermögensschäden

Nach dem Schutzzweck der Norm steht ein Ersatzanspruch nur dem unmittelbar Geschädigten zu. Ein Vermögensschaden ist nur dann zu ersetzen, wenn sich die Rechtswidrigkeit etwa aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, aus der Verletzung absoluter Rechte oder aus dem Verstoß gegen ein Schutzgesetz ergibt.

günstig für Schädiger Reiner Vermögensschaden ohne Vertrag

Besteht zwischen Ihnen weder ein Vertrag noch eine Vertragsanbahnung, ist die bloß fahrlässige Zufügung eines reinen Vermögensschadens nicht rechtswidrig. Ersatz können Sie dafür grundsätzlich nicht verlangen.

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