Bekomme ich Ersatz für eine rechtswidrige Freiheitsentziehung?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Behörden, Bund, Angehaltene
Ja. Die Menschenrechtskonvention gilt in Österreich unmittelbar und erweitert die Haftung über die ältere Regel des Gesetzbuchs hinaus. Für diesen Anspruch ist ein Verschulden nicht nötig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Da Art 5 Abs 5 MRK unmittelbar anzuwendendes Recht geworden ist, ist eine Erweiterung der Haftung über den Rahmen des § 1329 ABGB eingetreten. Der Schadenersatzanspruch setzt kein Verschulden voraus.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031690 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 1 Ob 88/23g, 27.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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