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Wie hoch ist der Unterhalt nach einer Scheidung ungefähr?

betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Dieser Unterhalt richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf und liegt der Höhe nach zwischen etwa fünfzehn und dreiunddreißig Prozent des Einkommens der zahlungspflichtigen Person. Der volle angemessene Unterhalt soll dabei möglichst nicht erreicht werden. Von diesem Betrag können je nach den Umständen des Einzelfalls noch Abschläge gemacht werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Der Unterhaltsanspruch nach § 68a EheG ist nach dem konkreten Bedarf des Unterhaltsberechtigten in einem Zwischenbereich der nach der bisherigen Rechtsprechung geltenden Prozentsätze nach § 68 und § 66 EheG von 15 % - 33 % des Einkommens des Verpflichteten auszumitteln, wobei der angemessene Unterhalt gemäß § 66 EheG tunlichst nicht erreicht werden soll und von dem so ermittelten Grundbetrag allenfalls im Hinblick auf die in der Billigkeitsklausel des § 68a Abs 3 EheG genannten Kriterien Abschläge nach der Lage des Einzelfalls zu machen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117322 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Genannte Normen

EheG §66; EheG §68; EheG §68a; EheG §69b

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