Kann ich mir aussuchen, welcher Partei ich im Prozess beitrete?
günstig für Streithelfer betrifft Streithelfer, Kläger, Beklagte, Bürgen, Mitschuldner
Ja. Wenn nach dem Vorbringen beider Seiten je nach Prozessausgang der Unterlegene Sie in Anspruch nehmen könnte, dürfen Sie wählen, auf welcher Seite Sie dem Verfahren beitreten. Sie sind also nicht auf eine bestimmte Partei festgelegt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 14.10.2020 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ist angesichts des Prozessvorbringens der Streitteile eine Inanspruchnahme des Dritten je nach dem Prozessausgang durch den schließlich Unterlegenen denkbar, so kann dieser wählen, auf wessen Seite er dem Verfahren als Nebenintervenient beitritt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wurde einer Partei des nunmehrigen Verfahrens im Vorverfahren von der damals beklagten Partei der Streit verkündet, trat sie jedoch auf Seiten der damaligen Klägerin bei, so besteht für eine Bindung dieser Partei an das Ergebnis des Vorverfahrens dann kein Raum, wenn sie zurecht auf Seiten der damaligen Klägerin als Nebenintervenient beitrat und deshalb im Vorverfahren weder eine Veranlassung noch eine Möglichkeit hatte, die Höhe der von ihrer Hauptpartei begehrten Schadenersatzforderung zu bestreiten (siehe RS0129019).OGH 6 Ob 62/13f, 30.09.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117330 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 2 Ob 126/20y, 14.10.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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