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Kann ich mir aussuchen, welcher Partei ich im Prozess beitrete?

günstig für Streithelfer betrifft Streithelfer, Kläger, Beklagte, Bürgen, Mitschuldner
Ja. Wenn nach dem Vorbringen beider Seiten je nach Prozessausgang der Unterlegene Sie in Anspruch nehmen könnte, dürfen Sie wählen, auf welcher Seite Sie dem Verfahren beitreten. Sie sind also nicht auf eine bestimmte Partei festgelegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 14.10.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Ist angesichts des Prozessvorbringens der Streitteile eine Inanspruchnahme des Dritten je nach dem Prozessausgang durch den schließlich Unterlegenen denkbar, so kann dieser wählen, auf wessen Seite er dem Verfahren als Nebenintervenient beitritt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117330 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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