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Muss ich Kosten zahlen, wenn ich der unterlegenen Partei beigetreten bin?

günstig für Nebenintervenient betrifft Nebenintervenienten, Kläger, Beklagte, Versicherungen
Wer einem Prozess auf der Seite einer Partei beitritt und diese Partei verliert, muss dem siegreichen Gegner die Kosten nicht ersetzen. Ein Kostenersatz trifft ihn also nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Der dem Unterlegenen beigetretene Nebenintervenient kann vom siegreichen Prozessgegner nicht zum Kostenersatz herangezogen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035816 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 27.

Im Gesetz

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