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Muss ich Provision zahlen, wenn der Makler selbst verkauft?

günstig für Kunde betrifft Käufer, Mieter, Makler, Verkäufer
Verkauft oder vermietet der Makler in Wahrheit eine eigene Sache, steht ihm keine Provision zu, weil dann keine Vermittlung vorliegt. Das gilt auch, wenn das Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommt, etwa weil er die Verkäufer- oder Vermietergesellschaft beherrscht. Damit sollen Umgehungen und wirtschaftliche Verflechtungen erfasst werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 17.12.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Ein Eigengeschäft kann prinzipiell- mangels Vermittlungstätigkeit- keine Provisionspflicht auslösen. § 6 Abs 4 Satz 2 MaklerG subsumiert unter das Eigengeschäft aber auch jenen Fall, bei dem das Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Immobilienmakler selbst gleichkommt. Dadurch beabsichtigte der Gesetzgeber, dass Umgehungsversuche verhindert und wirtschaftliche Verflechtungen besser erfasst werden können. Neben allfälligen Umgehungsgeschäften liegt ein wirtschaftliches Eigengeschäft vor, wenn bei gesellschaftsrechtlicher Verflechtung ein beherrschender Einfluss des Maklers auf die Vermieter-oder Verkäufergesellschaft besteht. Der in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich betonte tragende Gedanke für den Ausschluss eines Provisionsanspruches des Maklers nach § 6 Abs 4 erster und zweiter Satz MaklerG ist, dass es beim Eigengeschäft an einer verdienstlichen, den Vertragsschluss fördernden Vermittlungstätigkeit des Maklers fehlen muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117826 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

MaklerG §6 Abs4

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