Verliere ich den Gewinnanspruch, wenn mich später jemand aufklärt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 19.10.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 159/16p, 19.10.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
KSchG §5j
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Als Absender einer Gewinnzusage gilt jener Unternehmer, den ein durchschnittlicher Empfänger in Ihrer Lage als denjenigen ansieht, der den Gewinn verspricht. Das bloße Kuvertieren, Frankieren oder Übergeben an die Post macht noch niemanden zum Absender. Nicht jeder, der an der Übermittlung oder am dazugehörigen Versandgeschäft beteiligt ist, haftet Ihnen daher für den Gewinn.
Ja. Es kommt nicht auf den Vergleich der Gewinne vor und nach dem Unfall an, sondern darauf, welcher Ertrag ohne Ihre unfallbedingte Verhinderung erzielt worden wäre. Steigt der Gewinn trotz Ihres Ausfalls, ist der Betrag zu ersetzen, um den er ohne die Behinderung noch höher gewesen wäre.