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Ab wann gibt es die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer?

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Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gilt schon dann als rechtlich vorhanden, wenn im Grundbuch angemerkt ist, dass Wohnungseigentum eingeräumt wird, und wenigstens ein Bewerber Miteigentum erworben hat. Sie muss also nicht erst fertig begründet sein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 02.11.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Mit der in § 37 Abs 5 erster Satz WEG 2002 getroffenen Regelung sollte klargestellt werden, was eigentlich schon bei Geltung des § 23 Abs 4 WEG 1975 idF der WRN 1999 rechtens war. Die (Wohnungseigentümergemeinschaft) Eigentümergemeinschaft ist bereits als rechtlich existent zu fingieren, sobald eine Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums im Grundbuch angemerkt ist und zumindest ein Wohnungseigentumsbewerber Miteigentum erworben hat.

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118026 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Im Gesetz

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