Welches Recht gilt für meine Eintragung im Grundbuch?
betrifft Wohnungseigentümer, Käufer, Bauträger
Alle Eintragungen von Wohnungseigentum nach dem 1. Juli 2002 müssen den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 entsprechen. Maßgeblich ist dabei, wann das später bewilligte Grundbuchsgesuch bei Gericht eingelangt ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Sämtliche Verbücherungen nach dem 1.7.2002 müssen den Vorschriften des WEG 2002 entsprechen (wobei der Zeitpunkt des Einlangens des in weiterer Folge bewilligten Grundbuchsgesuchs maßgeblich ist).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: §§ 56 Abs 4 iVm 3 Abs 2 WEG 2002.OGH 5 Ob 168/03x, 21.10.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 133/25g, 18.12.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 3 · Begründung von Wohnungseigentum; Titel, Zustimmung, Beschränkung
- WEG 2002 § 56 · Übergangsbestimmungen
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