Dürfen mir die Zinsen der Genossenschaft in voller Höhe verrechnet werden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 11.07.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Fixzinsvereinbarungen zwischen einer Gemeinnützigen Bauvereinigung und ihren Darlehensgebern sind nicht jedenfalls unzulässig und daher bereits unangemessen iSd § 14 Abs 1 Z 2 WGG (so schon 5 Ob 87/05p).OGH 5 Ob 22/10m, 20.04.2010
- Auch vor Inkrafttreten der WRN 1999 war nur die Überwälzung von „angemessenen“ Zinsen für Fremdmittel gesetzlich zulässig.OGH 5 Ob 22/10m, 20.04.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118032 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 5 Ob 165/23k, 11.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 50/19t, 13.06.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
WGG 1979 idF vor der WRN 1999 §14 Abs1 Z2; WGG 1979 idF WRN 1999 §14 Abs1 Z2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes darf ein Vertragsformblatt vorsehen, dass Sie als Mieter die gesamten Mietvertragsgebühren tragen. Darin liegt keine unzulässige grobe Benachteiligung.
War eine freie Vereinbarung des Mietzinses bei Vertragsabschluss verboten und erfasste dieses Verbot nur diesen Zeitpunkt, ist eine Klausel gültig, wonach nach dem Wegfall des Verbots der ortsübliche Mietzins gilt. Die Höhe muss im Vertrag nicht unmittelbar bestimmt sein. Es genügt, dass sie sich nach objektiven Anhaltspunkten und den gesetzlichen Auslegungsregeln bestimmen lässt und nicht vom freien Belieben einer Vertragspartei abhängt.