Zum Inhalt springen

Woran erkenne ich, ob die verrechneten Darlehenszinsen zulässig sind?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Nutzungsberechtigte, Bauvereinigungen
Ob ein Zinssatz angemessen und damit zulässig ist, ergibt sich auch aus allgemeinen Vorschriften, etwa aus den Regeln der Wohnbauförderung. Es ist streng an diesen gesetzlichen Regelungen zu messen. Nur wenn eine solche Zinsgrenze nicht anwendbar ist, wird mit den orts- und marktüblichen Bedingungen verglichen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 11.07.2024 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2003)

Die Angemessenheit im Sinn der gesetzlichen Zulässigkeit eines Zinssatzes ergibt sich auch aus generellen Normen wie etwa Wohnbauförderungsvorschriften.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118034 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

WGG 1979 §14 Abs1 Z2; WGG 1979 §22 Abs1 Z6c

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Zinsbildung bei einheitlichem Mietvertrag

Nicht zwingend für das ganze Objekt. Wurden in einem einzigen Vertrag Räume vermietet, von denen nur ein Teil den gesetzlichen Zinsgrenzen unterliegt, kann der Vertrag für die Zinsbildung geteilt und für diese Räume gesondert gerechnet werden. Dient die gemeinsame Vermietung erkennbar nur der Umgehung der Zinsgrenzen, gilt das nicht. Ohne Zustimmung beider Seiten kann ein einheitlich vereinbarter Gesamtzins aber nicht auf die einzelnen Räume aufgeteilt werden.

günstig für Vermieter Ortsüblicher Mietzins als Vertragsklausel

War eine freie Vereinbarung des Mietzinses bei Vertragsabschluss verboten und erfasste dieses Verbot nur diesen Zeitpunkt, ist eine Klausel gültig, wonach nach dem Wegfall des Verbots der ortsübliche Mietzins gilt. Die Höhe muss im Vertrag nicht unmittelbar bestimmt sein. Es genügt, dass sie sich nach objektiven Anhaltspunkten und den gesetzlichen Auslegungsregeln bestimmen lässt und nicht vom freien Belieben einer Vertragspartei abhängt.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Zinsvergleich ohne Förderungsgrenze
Mietrecht · Maßstab für zulässige Darlehenszinsen
Mietrecht · Bauzins im Entgelt der Bauvereinigung
Mietrecht · Angemessene Zinsen im Entgelt der Bauvereinigung
Mietrecht · Angemessenheit und Zulässigkeit des Hauptmietzinses