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Darf mir die Genossenschaft die gesamte Mietvertragsgebühr verrechnen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, gemeinnützige Bauvereinigungen, Genossenschaften
Ja. Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes darf ein Vertragsformblatt vorsehen, dass Sie als Mieter die gesamten Mietvertragsgebühren tragen. Darin liegt keine unzulässige grobe Benachteiligung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2017)

Im Anwendungsbereich des WGG stellt die in einem Vertragsformblatt vorgesehene Pflicht des Mieters, die (gesamten) Mietvertragsgebühren zu tragen, keine gröbliche Benachteiligung des Mieters iSd § 879 Abs 3 ABGB dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Überprüfung des Entgelts für Genossenschaftswohnungen

Ja. Wird das Entgelt für eine Wohnung einer gemeinnützigen Bauvereinigung überprüft, müssen alle Entgeltbestandteile einbezogen werden, weil sich nur so beurteilen lässt, ob das Entgelt im Verhältnis zur Leistung des Vermieters zulässig ist. Dazu zählen auch Einmalzahlungen, insbesondere Finanzierungsbeiträge; sie sind der Sache nach Mietzinsvorauszahlungen.

günstig für Mieter Geförderte Wohnung und Mietzins

Vermietet eine gemeinnützige Bauvereinigung eine nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 geförderte Wohnung, gelten für den Mietzins weder die Förderungsregeln noch jene des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Anzuwenden sind die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes. Das gilt auch dann, wenn die Bauvereinigung das Objekt erst später erworben hat.

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