Darf mir die Genossenschaft die gesamte Mietvertragsgebühr verrechnen?
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2017)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 217/16x, 20.07.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 183/16x, 27.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird das Entgelt für eine Wohnung einer gemeinnützigen Bauvereinigung überprüft, müssen alle Entgeltbestandteile einbezogen werden, weil sich nur so beurteilen lässt, ob das Entgelt im Verhältnis zur Leistung des Vermieters zulässig ist. Dazu zählen auch Einmalzahlungen, insbesondere Finanzierungsbeiträge; sie sind der Sache nach Mietzinsvorauszahlungen.
Vermietet eine gemeinnützige Bauvereinigung eine nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 geförderte Wohnung, gelten für den Mietzins weder die Förderungsregeln noch jene des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Anzuwenden sind die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes. Das gilt auch dann, wenn die Bauvereinigung das Objekt erst später erworben hat.