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Kann ich ein Nutzungsrecht nur an meinem Teil einräumen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Liegenschaftseigentümer, Fruchtgenussberechtigte
Nein, nicht allein. Wollen Sie an einem realen Teil einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft ein Fruchtgenussrecht bestellen, brauchen Sie das Einverständnis aller Miteigentümer. Das gilt auch dann, wenn eine Benützungsregelung im Grundbuch angemerkt ist; die Dienstbarkeit belastet immer den ganzen Grundbuchskörper.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Auch nach der Einfügung des § 828 Abs 2 ABGB durch das Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002 ist weiterhin daran festzuhalten, dass die Bestellung eines Fruchtgenusses an realen Teilen einer im schlichten Miteigentum stehenden Liegenschaft selbst bei Aufteilung der Benutzungsbefugnisse durch eine im Grundbuch angemerkte Benützungsregelung des Einverständnisses aller Miteigentümer bedarf und die Dienstbarkeit immer den ganzen Grundbuchskörper belastet.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124190 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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