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Dürfen Pflegeeltern im Obsorgeverfahren Anträge stellen und Rechtsmittel erheben?

günstig für Pflegeeltern betrifft Pflegeeltern, leibliche Eltern, Kinder, Kinder- und Jugendhilfe
Ja. Pflegeeltern haben in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, ein Antragsrecht und damit auch ein Rekursrecht. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren nicht auf ihren Antrag eingeleitet wurde. Endet die Pflegeelternschaft, endet auch dieses Recht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Gemäß § 186 ABGB haben Pflegeeltern in dem die Person des Kindes betreffenden Pflegschaftsverfahren das Antrags- und damit auch das Rekursrecht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118141 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

ABGB idF KindNamRÄG 2013 §184; ABGB idF vor dem KindRÄG 2001 §186 Abs2; ABGB idF KindRÄG 2001 §186 Satz2; ABGB idF KindNamRÄG 2013; 2. ErwSchG §181 Abs2

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